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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 14.05.2007, Aktenzeichen: 3 Ausl. 87/06 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 3 Ausl. 87/06

Beschluss vom 14.05.2007


Leitsatz:Die Auslieferung zur Strafvollstreckung an die Republik Türkei ist unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verurteilung auf einem Geständnis beruht, das durch Folter erzwungen worden ist, und die Verurteilung durch eines der früheren türkischen Staatssicherheitsgerichte erfolgte, die wegen der Beteiligung eines Militärrichters keine unabhängigen und unparteilichen Gerichte im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK waren.
Rechtsgebiete:EuAlÜbk, 2. ZP-EuAlÜbk, IRG
Vorschriften:EuAlÜbk, 2. ZP-EuAlÜbk Art. 3, IRG § 73,
Stichworte:Auslieferung an die Republik Türkei, Folter, unabhängige und unparteiliche Gerichte,

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