JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 13.12.2000, Aktenzeichen: 5 Ws 53/2000
| Leitsatz: | Die Beschwerde gegen das Anhalten eines eingehenden Briefes an einen Untersuchungsgefangenen ist wegen prozessualer Überholung gegenstandslos, wenn die Untersuchungshaft vor der Entscheidung über die Beschwerde in Strafhaft übergegangen ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StVG |
| Vorschriften: | StPO § 119 Abs. 3, StPO § 304, StVG § 30, |
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