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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 12.12.2002, Aktenzeichen: 4 Ss 549/2002 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 4 Ss 549/2002

Beschluss vom 12.12.2002


Leitsatz:1. § 145 a Abs. 1 StPO ist nicht einschlägig, wenn der Verteidiger über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht verfügt. Diese Vorschrift gibt dem Verteidiger eine gesetzliche Zustellungsvollmacht, die von einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht unabhängig ist.

2. Verfügt der Verteidiger zum Zeitpunkt der Zustellung über eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht und ist diese - auch nachträglich - eindeutig nachweisbar, so ist eine an ihn bewirkte Zustellung ungeachtet der Frage wirksam, ob eine Verteidigervollmacht sich bei den Akten befunden hat.
Rechtsgebiete:StPO, ZPO
Vorschriften:StPO § 37 Abs. 1, StPO § 145 a Abs. 1, ZPO § 174,
Verfahrensgang:LG Heilbronn 5 Ns 14 Js 26838/01
AG Heilbronn 22 Ds 14 Js 26838/01

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