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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 12.01.2001, Aktenzeichen: 2 W 4/01 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 2 W 4/01

Beschluss vom 12.01.2001


Leitsatz:Sonderveranstaltung, Branchenüblichkeit, "Wintermode" als Sonderangebot?

Die Bezeichnung eines Warenangebotes als "Wintermode" kann nicht zur Einordnung als Sonderangebot i.S.d. § 7 II UWG führen.

Für das Merkmal der Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs i.S.d. § 7 I UWG ist primär auf die Üblichkeit in der Branche abzustellen; nur wenn insoweit eine Üblichkeit nicht feststellbar ist, ist auf das beim Werbenden übliche Geschäftsgebaren zurückzugreifen.

Es besteht keine Üblichkeit in der Bekleidungsbranche, in der Zeit vor und nach Weihnachten umfassend auf das Saisonsortiment sich erstreckende pauschale Preisreduzierungen vorzunehmen; üblich ist in diesen Zeiten allein die Reduzierung für Einzelteile oder Einzelstücke.

Die pauschale prozentuale Reduzierung von "Wintermode" kann unter Geltung des § 7 UWG nicht als wirtschaftlich sinnvolle Weiterentwicklung angesehen werden.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 7 I, UWG § 7 II,

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