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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 10.09.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 184/01 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 1 Ws 184/01

Beschluss vom 10.09.2001


Leitsatz:Der Antragsteller muss die Einschätzung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft in seinem Klageerzwingungsantrag ohne Auslassungen vollständig wiedergeben; verschweigt er eine gegen ihn in der selben Sache erhobene Anklage, so macht der Vortragsmangel den Antrag unzulässig.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 172 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:GStA Stuttgart 23 Zs 723/01
StA Stuttgart 2 Js 39473/00

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