Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 10.07.2008, Aktenzeichen: 8 WF 101/08 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 WF 101/08

Beschluss vom 10.07.2008


Leitsatz:In einer Familiensache löst im Revisionsverfahren die Beratung des Revisionsbeklagten durch seinen Prozessbevollmächtigten der ersten und zweiten Instanz dahin, dass eine Vertretung durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nicht erforderlich sei, weil ein Versäumnisurteil ausgeschlossen werden könne, keine gesonderte Gebühr aus:

1. Eine 1,1-Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren nach Nr. 3206 RVG-VV fällt nicht an, weil dem Prozessbevollmächtigten die Postulationsfähigkeit für ein Auftreten vor dem Bundesgerichtshof fehlt.

2. Eine 0,8-Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten nach Nr. 3403 RVG-VV fällt nur an, wenn ein entsprechender Auftrag erteilt wurde, wovon bei der vorliegend erteilten Beratung nicht ausgegangen werden kann.

3. Eine 0,5- bis 1,0-Beratungsgebühr nach Nr. 2100 RVG-VV n. F. (Nr. 2200 RVG-VV a. F.) erfordert eine Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision. Sie entsteht deshalb nicht bei einer lediglich verfahrensrechtlichen Beratung.

4. Eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG n. F. (Nr. 2100 RVG-VV a.F.) wird durch die genannte Auskunftserteilung nicht ausgelöst, sondern ist gebührenrechtlich gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG als dem vorangegangenen Rechtszug zugehörig anzusehen.
Rechtsgebiete:RVG-VV, RVG
Vorschriften:RVG-VV Nr. 3206, RVG-VV Nr. 3403, RVG-VV Nr. 2100, RVG § 34,
Verfahrensgang:AG Balingen, 5 F 370/02 vom 09.05.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 10.07.2008, Aktenzeichen: 8 WF 101/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 10.07.2008, 8 WF 101/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum