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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 09.02.2006, Aktenzeichen: 1 Ss 575/05 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 1 Ss 575/05

Beschluss vom 09.02.2006


Leitsatz:Das Übermaßverbot schließt die Verhängung von Freiheitsstrafe bei geringfügigen Straftaten oder Bagatelldelikten nicht generell aus. Erfordern diese Delkite den Ausspruch einer Freiheitsstrafe, so können die Anforderungen an einen gerechtenn Schuldausgleich und die Beachtung des Übermaßverbots jedoch gebieten, auf die Mindeststrafe zu erkennen.
Rechtsgebiete:GG, StGB
Vorschriften:GG Art 20 Abs. 3, StGB § 46 Abs. 1, StGB § 47 Abs. 1, StGB § 265 a,
Verfahrensgang:LG Stuttgart 35 Ns 107 Js 36573/05 vom 19.09.2005
AG Stuttgart 13 Ds 107 Js 36573/05

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