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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 09.02.2001, Aktenzeichen: 8 W 54/98 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 W 54/98

Beschluss vom 09.02.2001


Leitsatz:1. Ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (hier: Abstimmungsverfahren über bauliche Änderungen - sog. Zitterbeschluss), kann jedenfalls durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (wie OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).

2. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Gültigkeit des Zweibeschlusses hat Vorrang vor einem Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit des Erstbeschlusses.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 Abs. 1, WEG § 21 Abs. 1, WEG § 22 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 4,

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