JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 08.09.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 242/03
| Leitsatz: | 1.Ein gegen Verantwortliche einer GmbH & Co. KG gerichteter Klageerzwingungsantrag ist nicht zulässig, weil er die Identität des oder der Beschuldigten nicht erkennen lässt. 2.Zu den im Klageerzwingungsverfahren erforderlichen Darlegungen gehört auch die Darstellung eines über dessen Gegenstand anhängigen oder anhängig gewesenen Zivilprozesses oder Verwaltungsgerichtsverfahrens. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 172 Abs. 3 Satz 1, |
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