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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 07.03.2002, Aktenzeichen: 5 Ws 16/2002 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 5 Ws 16/2002

Beschluss vom 07.03.2002


Leitsatz:Bezichtigt der Antragsteller den Beschuldigten einer Strafvereitelung im Amt, so ist er nicht der durch diese Tat Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 und 2 StPO, und zwar selbst dann nicht, wenn die Vortat zu einer unmittelbaren Rechtsverletzung geführt hat und diese durch die behauptete Strafvereitelungshandlung fortwirkt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 172,

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