JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 05.05.2000, Aktenzeichen: 8 WF 33/2000
| Leitsatz: | Vermeidbare Dolmetscherkosten Vermeidbare Dolmetscherkosten sind nicht nach § 8 Abs. 1 GKG niederzuschlagen, wenn das Gericht nach den Akten Grund für die Annahme hatte, eine ausreichende sprachliche Verständigung sei nicht gesichert. Dies gilt in besonderem Maße bei obligatorischer Parteianhörung (hier: Scheidung griechischer Eheleute). Es gehört zu den Obliegenheiten einer Partei, das Gericht auf die Entbehrlichkeit der Ladung eines Dolmetscher hinzuweisen. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 8 Abs. 1, |
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