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JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 05.05.2000, Aktenzeichen: 8 WF 33/2000 



OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 WF 33/2000

Beschluss vom 05.05.2000


Leitsatz:Vermeidbare Dolmetscherkosten

Vermeidbare Dolmetscherkosten sind nicht nach § 8 Abs. 1 GKG niederzuschlagen, wenn das Gericht nach den Akten Grund für die Annahme hatte, eine ausreichende sprachliche Verständigung sei nicht gesichert. Dies gilt in besonderem Maße bei obligatorischer Parteianhörung (hier: Scheidung griechischer Eheleute).

Es gehört zu den Obliegenheiten einer Partei, das Gericht auf die Entbehrlichkeit der Ladung eines Dolmetscher hinzuweisen.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 8 Abs. 1,

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