Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-STUTTGARTBeschluss vom 03.04.2003, Aktenzeichen: 8 WF 103/02 

OLG-STUTTGART – Aktenzeichen: 8 WF 103/02

Beschluss vom 03.04.2003


Leitsatz:Reisekosten eines auswärtigen Anwalts, der einer auswärtigen Partei "zu den Bedingungen eines örtlichen Anwalts" beigeordnet worden ist, sind dann vergütungsfähig, wenn der Anwalt auch einen Termin am Gericht am Wohnort der Partei wahrgenommen hat; dann sind keine vermeidbaren Mehrkosten entstanden.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 121 Abs. 3, BRAGO § 126 Abs. 1,
Stichworte:Auswärtiger Anwalt, Reisekosten,
Verfahrensgang:AG Nürtingen 14 F 157/01 vom 28.10.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-STUTTGART – Beschluss vom 03.04.2003, Aktenzeichen: 8 WF 103/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-STUTTGART - 03.04.2003, 8 WF 103/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum