JuraForum.de > Urteile > OLG-STUTTGART > Beschluss vom 02.12.1999, Aktenzeichen: 3 Ws 252/99
| Leitsatz: | Die Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft beantragten nachträglichen Verlängerung der Bewährungszeit ist mit der einfachen und nur den eingeschränkten Prüfungsumfang nach § 453 Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. StPO eröffnenden Beschwerde anfechtbar. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 453 Abs. 2, |
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