JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 09 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | 1. Auch nach Vorlage der Berufungsbegründung ist für den Berufungsbeklagten die Beauftragung eines Rechtsanwalts jedenfalls in dem Fall, wo das Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang der Berufungsbegründung darauf hingewiesen hat, dass es nach § 522 Abs. 2 ZPO vorzugehen beabsichtigt, grundsätzlich nicht notwendig und Prozesskostenhilfe daher nicht zu bewilligen. 2. Die Bestimmung in § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO beruht darauf, dass das Urteil der Vorinstanz eine Vermutung dafür begründet, dass die Verteidigung dieses Urteils durch denjenigen, der in der Vorinstanz obsiegt hat, hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Diese Vermutung kann jedoch in Ausnahmefällen nicht gerechtfertigt sein, in denen § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO daher auch keine Anwendung findet. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 14 U 73/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Örtliche Zuständigkeit, Gehörsverletzung |
| Leitsatz: | Ein erstinstanzliches Gericht nimmt seine Zuständigkeit dann nicht willkürlich an, wenn es bei der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Auslegung der Norm, auf die es seine Zuständigkeit stützt, der umfassend und jedenfalls vertretbar begründeten Auffassung in einer jüngeren Entscheidung eines Oberlandesgerichtes folgt, selbst wenn sich der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich der Gegenmeinung angeschlossen hat. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 168/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, JVEG, VBVG |
| Schlagworte: | Rechtsmittelbelehrung, Betreuervergütung, Dolmetscherkosten bei Betreuung |
| Leitsatz: | 1. Die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 56g Abs. 5 S. 2 FGG im Tenor stellt keine Rechtsmittelbelehrung dar. Aus ihr lässt sich nicht entnehmen, dass die einfache - nicht fristgebundene - Beschwerde das richtige Rechtsmittel sei. 2. Die Betreuervergütung beinhaltet auch die Kosten für einen vom Betreuer erforderlichenfalls hinzu zu ziehenden Dolmetscher. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 193/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, JVEG, VBVG |
| Schlagworte: | Rechtsmittelbelehrung, Betreuervergütung, Dolmetscherkosten bei Betreuung |
| Leitsatz: | 1. Die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 56g Abs. 5 S. 2 FGG im Tenor stellt keine Rechtsmittelbelehrung dar. Aus ihr lässt sich nicht entnehmen, dass die einfache - nicht fristgebundene - Beschwerde das richtige Rechtsmittel sei. 2. Die Betreuervergütung beinhaltet auch die Kosten für einen vom Betreuer erforderlichenfalls hinzu zu ziehenden Dolmetscher. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 207/07 | |
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