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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum07 / 2008 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 07 / 2008



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 10/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:VGB 2002
Schlagworte:Gebäudeversicherung, Mietausfallschaden
Leitsatz:Bei der Gebäudeversicherung wird nach § 3 Nr. 1 a) VGB 2002 nur der Mietausfall für Wohnungen ersetzt, die zur Zeit des Versicherungsfalls tatsächlich vermietet sind.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 10/08



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 14 U 125/07 vom 25.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Komfortmangel
Leitsatz:Ein Komfortmangel in Form von wiederholten, quietschenden Bremsgeräuschen während einer längeren Phase nach Fahrtantritt bei feuchter Witterung, die auch bei geschlossenem Fenster zu vernehmen sind, stellt bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie in einer Preisklasse von 75.000 ¤ einen erheblichen Mangel dar, weil die Komforteinbuße beträchtlich ist und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte, dass eine solche nicht auftritt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 14 U 125/07

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 172/08 vom 24.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, FGG, RVG
Schlagworte:Verfahrenspfleger, Vergütung des
Leitsatz:Ist eine Rechtsanwältin als Verfahrenspflegerin bestellt worden, darf sie sich auf die bei ihrer Bestellung getroffene Feststellung des Familienrichters verlassen, ihre in Anspruch genommene Tätigkeit sei als anwaltliche Tätigkeit zu werten. Sie kann dann Vergütung nach dem RVG verlangen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 172/08

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 WF 8/08 vom 24.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Missbräuchliche Rechtsausübung, örtliche Zuständigkeit, Verweisung
Leitsatz:1. Die gemäß §§ 81 Abs.1, 90 Abs.1 VwGO im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingetretene Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags wirkt auch nach der Verweisung der Sache an das Amtsgericht fort.

2. Der in Kenntnis der nicht gegebenen Zuständigkeit des VG mit dem Ziel eingereichte Antrag, die im Ehescheidungsverfahren geltenden Zustellungsvorschriften zu umgehen, stellt zwar eine missbräuchliche Rechtsausübung dar. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts ist im Licht von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG dennoch gegeben, weil eine vermögende Partei in der Situation der prozesskostenhilfebedürftigen Antragstellerin noch rechtzeitig vor dem Eintritt der Volljährigkeit der Tochter einen Scheidungsantrag bei dem dann noch örtlich zuständigen Amtsgericht eingereicht und gleichzeitig den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hätte.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 12 WF 8/08


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