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Oberlandesgericht Schleswig
Entscheidungen 06 / 2008
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-SCHLESWIG – Urteil, 14 U 169/07 vom 27.06.2008
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verbot Eigenverkauf, Maklervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag |
| Leitsatz: | Wird ein Auktionshaus mit dem Verkauf eines Grundstücks im Rahmen einer Auktion unter Vereinbarung einer Nachverkaufsfrist beauftragt, unterscheidet sich dieser Geschäftsbesorgungsvertrag von einem Maklervertrag, weil der Einlieferer bereits eine bindende Erklärung zur Veräußerung des Grundstücks abgibt, weshalb auch eine notarielle Beurkundung erforderlich wird und weil das Auktionshaus nicht lediglich vermittelnd tätig wird. Dann widerspricht das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses enthaltene Verbot des Eigenverkaufs auch während der Nachverkaufsfrist aber nicht dem Wesen des Vertrags und ist nicht nach § 307 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 14 U 169/07 |
OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 92/08 vom 26.06.2008
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG |
| Schlagworte: | Rückforderung, PKH-Vergütung |
| Leitsatz: | Ist die aufgrund eines Beschlusses bereits ausgezahlte PKH-Vergütung fehlerhaft zu hoch angesetzt worden, bleibt die Erinnerung der Staatskasse zulässig und können überzahlte Beträge nach gerichtlicher Überprüfung in den Grenzen des entsprechend anzuwendenden § 20 Abs. 1 GKG ggf. zurückgefordert werden. Allerdings kann schon vor Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahres Verwirkung eingetreten sein, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, nach denen der Rechtsanwalt mit einer Änderung der Festsetzung und einer Rückforderung nicht mehr rechnen muss. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 92/08 |
OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 4 W 32/08 vom 23.06.2008
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Arzthaftungssachen, Sachverständigengutachten, PKH-Verfahren |
| Leitsatz: | Die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme im PKH-Prüfverfahren in Arzthaftungssachen nach § 118 Abs. 2 S. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Streitwert hoch ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 4 W 32/08 |
OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 5 W 24/08 vom 23.06.2008
| Rechtsgebiete: | SpruchG, AktG |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, Insolvenzverwalter, Beherrschungsvertrag |
| Leitsatz: | Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vorschusspflichtigen Gesellschaft i.S.d. §§ 17 Abs.2 SpruchG, 306 Abs.4 S.8 AktG a.F. steht der Insolvenzverwalter selbst dieser Gesellschaft gleich. Er wird kraft Amtes zum Beteiligten des nicht unterbrochenen Spruchverfahrens, zudem Antragsgegner i.S.d. § 6 Abs.2 S.1 SpruchG und damit Zahlungsverpflichteter i.S.d. § 6 Abs.2 S.4 SpruchG. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 W 24/08 |
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