JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Streitwert Ehesachen |
| Leitsatz: | Soweit für die Bestimmung des Streitwerts in Ehesachen nach § 48 Abs. 3 GKG die Einkommensverhältnisse der Parteien zu berücksichtigen sind, ist auch das Arbeitslosengeld II heranzuziehen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 8 WF 64/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG |
| Schlagworte: | Wettbewerbssachen, Regelstreitwert, einstweilige Verfügung |
| Leitsatz: | 1. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung, das ein Wettbewerber mit dem Ziel der Unterlassung betreibt, beträgt der Regelstreitwert 10.000,- Euro. 2. Die Verhältnisse der beteiligten Unternehmen, die Häufigkeit und Intensität der gerügten Wettbewerbsverstöße und die Auswirkungen möglicher künftiger Verletzungshandlungen können zu einer vom Regelstreitwert abweichenden Festsetzung führen. 3. Im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen liegt der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist allein denkbar, wenn das Eilverfahren erkennbar zugleich das Verfahren in der Hauptsache entbehrlich macht. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 6 W 9/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, VV RVG |
| Schlagworte: | Einigungsgebühr |
| Leitsatz: | Die Einigungsgebühr im Verfahren über eine befristete Beschwerde nach § 621 e ZPO richtet sich nach Nr. 1004 VV RVG. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 13 UF 160/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, VV RVG |
| Schlagworte: | Einigungsgebühr |
| Leitsatz: | Die Einigungsgebühr im Verfahren über eine befristete Beschwerde nach § 621 e ZPO richtet sich nach Nr. 1004 VV RVG. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 78/08 | |