JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 03 / 2008
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BeratungshilfeG, VV RVG |
| Schlagworte: | Beratungshilfe, Geschäftsgebühr für Beratungshilfe |
| Leitsatz: | Eine hälftige Anrechung der Geschäftsgebühr für die Beratungshilfe nach Nr. 2503 VV RVG auf den gegen den Gegner gerichteten prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei, die Beratungshilfe in Anspruch genommen hat, findet nicht statt. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 356/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, VV RVG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Geschäftsgebühr |
| Leitsatz: | Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt kann Zahlungen auf den nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnenden Teil der für seine außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) zunächst auf die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung verrechnen. Eine derartige vorrangige Verrechnung wird auch dann vorgenommen, wenn die Geschäftsgebühr noch nicht gezahlt worden ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 9/08 | |
"Oberlandesgericht Schleswig - Entscheidungen 03 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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