JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Leitsatz: | Bei einer Trennung zwischen Vorschriften in einer Teilungserklärung über die Teilung einerseits und die Gemeinschaftsordnung andererseits spricht eine allgemeine Vermutung dafür, dass eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Gebrauchsregelung eher der Festlegung des Verwendungszwecks dient als eine Funktionsbezeichnung in den Vorschriften über die Teilung. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 202/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StVG, StVO |
| Schlagworte: | Grober Verfahrensfehler, Verkehrsunfallakten |
| Leitsatz: | Grober Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts durch Verletzung der Pflicht zur Beiziehung der Verkehrsunfallakten und zur persönlichen Anhörung der Unfallbeteiligten in Verkehrsunfallsachen |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 45/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBodSchG, UmweltHG |
| Schlagworte: | Sanierungspflicht nach Bundesbodenschutzgesetz, Ausgleichspflicht, Handlungsstörer |
| Leitsatz: | 1. Eine Feststellungsklage betreffend die Ausgleichspflicht eines Sanierungspflichtigen nach § 24 Abs. 2 BBodSchG setzt weder die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen noch die vorherige behördliche Heranziehung eines Sanierungspflichtigen voraus. Für das Feststellungsinteresse des Grundstückseigentümers gegenüber dem Handlungsstörer reicht es aus, wenn eine baurechtliche Nutzungsänderung wegen planerischer Vorarbeiten der Gemeinde jedenfalls möglich erscheint und für diesen Fall ein Sanierungsbedürfnis mit großer Wahrscheinlichkeit entsteht. 2. Hat eine Gemeinde auf einem gepachteten Grundstück eine Hausmülldeponie betrieben, so ist sie unter analoger Heranziehung der Ursachenvermutung aus § 6 I UmweltHG als pflichtige Handlungsstörerin iSd §§ 4, 24 BBodSchG anzusehen, wenn sich die Schadstoffbelastung, aus der die Sanierungsnotwendigkeit resultiert, innerhalb der Spannweite von Befunden hält, die bei nach damaligem Stand betriebenen Hausmülldeponien zu erwarten sind. Der Grundstückseigentümer wird weder durch die Verpachtung an die Gemeinde zu dem genannten Zweck noch durch eine gelegentliche Mitnutzung der von der Gemeinde auf seinem Grundstück betriebenen Hausmülldeponie zum weiteren Handlungsstörer im Sinne dieser Normen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 98/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterhaltsanspruch, Verwirkung |
| Leitsatz: | 1. Zwar setzt die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen die Feststellung der Vaterschaft voraus, jedoch kann sich der Unterhaltsberechtigte nicht darauf berufen, wenn er in der vor dem Vaterschaftsanerkenntnis liegenden Zeit keine darauf gerichteten Bemühungen unternommen hat. 2. Das Umstandsmoment für die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann erfüllt sein, wenn der Vater des nichtehelichen Kindes seit der Geburt regelmäßig Unterhalt zahlt und die Mutter diese Beträge über Jahre entgegennimmt, ohne mehr zu fordern. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 15 UF 142/07 | |