JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GmbHG, ZPO |
| Schlagworte: | Teilurteil, Schlussurteil |
| Leitsatz: | 1. Ist ein für den Kläger günstiges Teilurteil noch in der Berufungsinstanz anhängig, während die erste Instanz nach Rücknahme der Klage im Übrigen bereits im Wege eines Schlussurteils über die Kosten entscheidet, hebt das Berufungsgericht dieses Schlussurteil auch ohne gesonderten Antrag auf und entscheidet seinerseits abschließend auch über die Kosten des Rechtsstreits, wenn es der Berufung des Beklagten stattgibt und die Klage abweist. 2. Die Wirksamkeit einer aus wichtigem Grund ausgesprochenen Abberufung vom Amt des GmbH-Geschäftsführers hängt allein von der materiellen Rechtslage nach § 38 Abs. 2 GmbHG ab. Ist die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung materiell rechtmäßig, greift sie sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 186/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Bürgenhaftung, Insolvenzanfechtung |
| Leitsatz: | 1. Der Bürge haftet nach § 767 Abs. 2 BGB jedenfalls dann nicht für die durch den Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters gegen den Gläubiger nach einer Insolvenzanfechtung entstandenen Kosten, wenn die Berechtigung der Insolvenzanfechtung nicht zweifelhaft ist. 2. Lebt die Forderung, für die der Bürge einstehen muss, nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung gemäß § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Insolvenzanfechtung wieder auf, gilt dies auch für die Bürgschaftsforderung. Die Voraussetzungen für einen Verzug mit der Begleichung der Bürgschaftsforderung können allerdings nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der Insolvenzanfechtung entstehen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 48/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht |
| Leitsatz: | Treten keine Auffälligkeiten im Belag eines Gehwegs hervor, genügt zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Allgemeinen eine sorgfältige Sichtprüfung. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 29/07 | |
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