JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Wissenszurechnung, Kontoüberlassung |
| Leitsatz: | Überlässt ein Kontoinhaber sein Konto einem Dritten zur Erledigung von Geldgeschäften in eigener Verantwortung dieses Dritten, muss er sich das Wissen des Dritten über rechtsgrundlose Eingänge auf diesem Konto in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen und kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 4/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Richterliche Frist, Abkürzung einer Frist |
| Leitsatz: | 1. Trotz Unanfechtbarkeit der Entscheidung, eine richterliche Frist auf Antrag zu verlängern, ist ein Fristverkürzungsantrag nach § 224 Abs. 2 ZPO gegen die verlängerte Frist zulässig. 2. Im Wege der Abkürzung darf die bewilligte Verlängerung nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Das Interesse an der Fristverlängerung und das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bewilligten Verlängerung sind dem Abkürzungsinteresse des Gegners gegenüberzustellen, dem in der Regel verfahrensimmanente Ziele - insbesondere die Verfahrensbeschleunigung - zugrunde liegen müssen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 W 36/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Tierhalter, Tierhüter, Entlastungsbeweis des Tierhalters/Tierhüters |
| Leitsatz: | 1. Der Inhaber einer Reitbeteiligung ist für die Zeit der Überlassung des Pferdes an ihn Tierhüter und nicht Tierhalter. 2. Anforderungen an den jeweiligen Entlastungsbeweis des Tierhalters und des Tierhüters, wenn im Rahmen einer Reitbeteiligung ein Schaden verursacht worden ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 50/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Rechtsmittelbelehrung |
| Leitsatz: | Die sofortig weitere Beschwerde nach § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG ist auch dann unzulässig, wenn sich das Landgericht zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat. Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 123/07 | |