JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, AktG |
| Schlagworte: | Sondervorteil des Aktionärs, Mitteilungspflichten des Aktionärs, Kapitalerhöhung, Bezugsrechtsausschluss |
| Leitsatz: | 1. Auch ein Aktionär, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung nach § 20 Abs. 7 AktG von einem temporären Rechtsverlust betroffen ist, weil er den Erwerb eines Aktienanteils von 25 % nicht mitgeteilt hat, ist anfechtungsberechtigt nach § 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG hinsichtlich solcher Beschlüsse, durch die sich andere Aktionäre einen Sondervorteil verschaffen wollen. 2. Einen sachwidrigen Sondervorteil erlangen Aktionäre auch dann, wenn sie die sich aus der Verletzung von Mitteilungspflichten ergebende Situation ausnutzen, um sich im Wege der Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss der nicht anwesenden bzw. vertretenen Aktionäre formell ordnungsgemäß die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte zu sichern. 3. § 20 Abs. 1 S. 1 AktG verlangt Schriftform i.S.d. § 126 BGB;eine eingescannte Unterschrift ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz genügt hierfür nicht. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 177/06 | |
| Rechtsgebiete: | ScheckG |
| Schlagworte: | Vorlagefrist, Hinweispflichten aus Girovertrag |
| Leitsatz: | Bei Einreichung eines Schecks am Bankschalter an einem Gründonnerstag obliegen der Bank Hinweispflichten aus einem bestehenden Girovertragsverhältnis, wenn der Scheck auf dem banküblichen Weg mangels jeglicher Weiterbearbeitung über das Osterwochenendes voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig innerhalb der am Dienstag nach Ostern ablaufenden Vorlagefrist nach Art. 29 Abs. 1 ScheckG bei der bezogenen Bank eintreffen kann, weil der Bankkunde mit einem derart langsamen Beförderungsweg nicht rechnen muss. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 116/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Insolvenzeröffnung, Verfahrensfehler, Urteilsaufhebung |
| Leitsatz: | Wird noch nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei ein Urteil verkündet, kann das Berufungsgericht dieses in analoger Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO aufheben und den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 15 UF 102/06 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, KfzPflVV |
| Schlagworte: | Kfz-Kaskoversicherung, Vorläufiger Deckungsschutz |
| Leitsatz: | 1. Die Aushändigung der sog. Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde. 2. Diese Grundsätze gelten schon dann, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer nur den Wunsch auf Kaskoversicherungsschutz nach dem noch abzuschließenden Hauptvertrag telefonisch oder auch sonst mündlich mitgeteilt hat. Insoweit ist der Versicherungsnehmer allerdings beweisbelastet. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 64/06 | |