JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Ratenzahlung, Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | Eine Abänderungsentscheidung zu Gunsten des Prozesskostenhilfeberechtigten gemäß § 120 Abs. 4 ZPO kommt im Grundsatz nur in Betracht, wenn dieser bis zum Eintritt der veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 96/07 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Wohngeld, Jahresabrechnung |
| Leitsatz: | 1. Die Jahresabrechung muss für jeden Wohnungseigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstigen Sachverständigen nachprüfbar sein. Dazu gehört u. a., dass sog durchlaufende Posten in der Mittelverwendungsrechnung unter einer zusammenfassenden Position gesondert ausgewiesen und erläutert werden. 2. Eine formelle Unvollständigkeit der Jahresabrechnung, die auf das Rechnungswerk als solches keinen Einfluss hat, führt nicht zu einer Erklärung des angefochtenen Genehmigungsbeschlusses für ungültig. Es besteht lediglich ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf ihre Ergänzung. 3. Bei sog. Mehrhausanlagen können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass die Teilabschnitte hinsichtlich der Rechnungsführung wie unabhängige Einheiten zu behandeln sind. 4. In diesem Fall sind grundsätzlich für die Teilabschnitte Abrechnungen aufzustellen, die inhaltlich den allgemeinen Anforderungen an eine Jahresabrechnung nach § 28 abs. 3 WEG entsprechen. Dazu gehören insbesondere die Angabe der Einnahmen in einer Summe, der Ausgaben in zusammenfassender Aufgliederung nach Kostenarten, die Mitteilung der Kontenstände zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraumes und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Es entspricht in aller Regel dem Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer, dass die Unwirksamkeit einzelner Positionen der Jahresabrechnung die Jahresabrechnung im Übrigen nicht berührt. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 216/06 | |
| Rechtsgebiete: | VerbrKrG, BGB |
| Schlagworte: | Restschuldversicherung, verbundenes Geschäft, Verbraucherkredit |
| Leitsatz: | 1. § 9 VerbrKrG ist anwendbar, wenn der Verbraucherkredit mit einer Restschuldversicherung verbunden und die Versicherungsprämie über den Kredit mit finanziert wird. Der Kreditnehmer kann dann dem Kreditrückzahlungsbegehren die Zahlungsverpflichtung der Restschuldversicherung - im Wege der Aufrechnung - entgegen halten. 2. Die Verjährung des Anspruchs auf Leistungen der Restschuldversicherung kann der Kredigeber dem Kreditnehmer in einem solchen Fall im Grundsatz nicht entgegenhalten, soweit der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet werden konnte (§ 390 S. 2 BGB a.F., § 215 BGB n.F.). Etwas anderes gilt nach § 242 BGB, wenn der Kreditnehmer seinen Obliegenheiten im Versicherungsfall nicht rechtzeitig nachgekommen ist und deswegen der Regress des Kreditgebers bei der Restschuldversicherung an der Verjährungseinrede scheitert. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 162/06 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Schlagworte: | Vermögensverfall, Amtsenthebung des Notars |
| Leitsatz: | 1. Nachträgliche Umstände, die die infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingreifende Vermutung des Vermögensverfalls des Notars entfallen lassen, sind im gerichtlichen Verfahren über die von der Justizbehörde verfügte Amtsenthebung zu berücksichtigen. 2. Jedenfalls mit der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des von der Gläubigerversammlung angenommenen Insolvenzplans ist die Vermutung des Vermögensverfalls widerlegt, sofern davon auszugehen ist, dass der Notar die im Insolvenzplan übernommenen Verpflichtungen erfüllen kann. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, Not 6/06 | |