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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum11 / 2006 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 11 / 2006



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 323/06 vom 29.11.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Kapitallebensversicherung
Leitsatz:Ist eine bestehende Kapitallebensversicherung im Prozesskostenhilfeverfahren - auch ohne Mitteilung des Rückkaufwertes - angegeben worden, so steht dies einer nachträglichen Verwertung dieser Versicherung für die Prozesskosten nach § 120 Abs. 4 ZPO auch dann entgegen, wenn der Rückkaufswert sich zwischenzeitlich deutlich erhöht hat.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 323/06



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 3 WLw 109/06 vom 28.11.2006

Rechtsgebiete:LwVG
Schlagworte:Landpachtsachen, örtliche Zuständigkeit, Verweisung
Leitsatz:In Landpachtsachen richtet sich die örtliche Zuständigkeit (§ 10 LwVG) nach der Belegenheit der Hofstelle des Verpächters.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 3 WLw 109/06

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 11 U 19/06 vom 27.11.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Amtspflichtverletzung
Leitsatz:1. Zu dem Vorwurf, Beamte der Staatsanwaltschaft und Richter hätten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren amtspflichtwidrig den dinglichen Arrest in das Vermögen des Beschuldigten beantragt bzw. angeordnet, obwohl Verfolgungsverjährung bereits eingetreten sei.

2. Die Verfolgungsverjährung für den Betrug beginnt mit der Beendigung der Tat, die erst in der Verwirklichung der beabsichtigten Bereicherung liegen kann.

3. Der Tatverdacht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entfällt nicht deshalb, weil in einem zivilrechtlichen Arrestverfahren anspruchsbegründende Tatsachen nicht glaubhaft gemacht oder sogar unstreitig gestellt werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 11 U 19/06

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 140/06 vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:GenG
Schlagworte:Genossenschaft, Plichtanteil, Nachschusspflicht, Kündigung
Leitsatz:1. § 115 b GenG ist keine verjährungsrechtliche Bestimmung, sondern konkretisiert den Kreis der Passivlegitimierten einer Nachschusspflicht.

2. Mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft erlischt die Einlageverpflichtung des Genossen auf die Pflichtleistung.

3. Ist nach dem Statut der Genossenschaft von den zu zeichnenden Pflichtanteilen sofort nur ein Betrag von 10% zu zahlen und kann der Rest innerhalb von 3 Jahren anderweitig aufgefüllt werden, dann verletzt der Genosse nicht seine Verpflichtung zur Leistung der Pflichteinlage, wenn vor Ablauf der 3 Jahre das Mitgliedschaftsverhältnis wirksam beendet wird, ohne dass der offene Restbetrag der Pflichteinlage gezahlt wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 140/06


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