JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 09 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gutgläubiger Erwerb, grobe Fahrlässigkeit |
| Leitsatz: | 1. Wer von einer in den Fahrzeugpapieren als Halterin eingetragenen juristischen Person ein KFZ kaufen will, muss die Berechtigung der für diese handelnden Person vor allem dann sorgfältig prüfen, wenn ungewöhnliche Umstände - hier das Drängen des Verkäufers auf schnelle Abwicklung des Geschäfts an einem Sonntag, auf der Straße und zu einem sehr günstigen Preis - hinzutreten. 2. Dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit kann der Käufer nicht mit dem Argument entgehen, die tatsächlich unterlassene aber gebotene Nachprüfung der Berechtigung des Verkäufers hätte voraussichtlich zu keinem anderen Ergebnis geführt. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 14 U 201/05 | |
"Oberlandesgericht Schleswig - Entscheidungen 09 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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