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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 46/05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung des Rechtsanwalts, Risikoaufklärung
Leitsatz:1. Bei aussichtslosen Prozessen hat der Rechtsanwalt den Mandanten besonders sorgfältig auf die Risiken hinzuweisen. Allgemeine Redensarten genügen nicht.

2. Widersprüchlich darf sich der Rechtsanwalt nicht verhalten.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 46/05



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 88/06 vom 21.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gerichtsstandklausel unter Kaufleuten, Prorogation
Leitsatz:1. Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kaufleuten sind grundsätzlich nicht wegen eines Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam.

2. Ein Verweisungbeschluss, in dem das Gericht eine hiervon abweichende Auffassung vertritt, ist nicht willkürlich und bindet das Gericht, an das verwiesen worden ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 88/06

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 1 U 124/05 vom 19.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Notwendige Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung in OLGReport 2006,190)
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 1 U 124/05

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, Not 1/06 vom 08.06.2006

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Werbeverbot, Anwaltsnotar, Unabhängigkeitsgebot
Leitsatz:Die räumliche Übereinstimmung zwischen den Büroräumen des Notars einerseits und der Geschäftsstelle eines Haus- und Grundbesitzervereins andererseits kann für das rechtssuchenden Publikum den Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit i.S.d. § 14 Abs. 3 S. 2 BNotO erzeugen. Die Aufsichtsbehörde kann den Anwaltsnotar, gegen dessen Tätigkeit als ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins keine notarrechtlichen Bedenken bestehen, deshalb anweisen, die Unterhaltung der Geschäftsstelle in seinen Kanzleiräumen zu beenden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, Not 1/06


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