JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Haftung des Rechtsanwalts, Risikoaufklärung |
| Leitsatz: | 1. Bei aussichtslosen Prozessen hat der Rechtsanwalt den Mandanten besonders sorgfältig auf die Risiken hinzuweisen. Allgemeine Redensarten genügen nicht. 2. Widersprüchlich darf sich der Rechtsanwalt nicht verhalten. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 46/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Gerichtsstandklausel unter Kaufleuten, Prorogation |
| Leitsatz: | 1. Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kaufleuten sind grundsätzlich nicht wegen eines Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam. 2. Ein Verweisungbeschluss, in dem das Gericht eine hiervon abweichende Auffassung vertritt, ist nicht willkürlich und bindet das Gericht, an das verwiesen worden ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 88/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Notwendige Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung in OLGReport 2006,190) |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 1 U 124/05 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Schlagworte: | Werbeverbot, Anwaltsnotar, Unabhängigkeitsgebot |
| Leitsatz: | Die räumliche Übereinstimmung zwischen den Büroräumen des Notars einerseits und der Geschäftsstelle eines Haus- und Grundbesitzervereins andererseits kann für das rechtssuchenden Publikum den Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit i.S.d. § 14 Abs. 3 S. 2 BNotO erzeugen. Die Aufsichtsbehörde kann den Anwaltsnotar, gegen dessen Tätigkeit als ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins keine notarrechtlichen Bedenken bestehen, deshalb anweisen, die Unterhaltung der Geschäftsstelle in seinen Kanzleiräumen zu beenden. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, Not 1/06 | |