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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum12 / 2005 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 12 / 2005



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 6/05 vom 27.12.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Anspruch auf Änderung der
Leitsatz:1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet.

2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 6/05



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 4 U 113/05 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verzug
Leitsatz:Ein Verzug des Schuldners tritt nicht ein, wenn er nur deswegen verspätet zahlt, weil er zunächst die Rückabwicklung einer vom Gläubiger zu vertretenden Fehlüberweisung abwartet.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 113/05

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 15 UF 85/05 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehescheidung, Härteklausel, Suizidgefährdung
Leitsatz:1. Bei Suiziddrohung eines psychisch Kranken, der in der Steuerung seiner seelischen Reaktionen erheblich beeinträchtigt ist, darf die Ehe nicht geschieden werden, bis die ausreichende medizinische Betreuung des Kranken gesichert ist.

2. Zu den Obliegenheiten des die Scheidung begehrenden Ehepartners eines psychisch Kranken.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 15 UF 85/05

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 205/05 vom 20.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO, StPO, GBO
Schlagworte:Dinglicher Arrest wegen Einziehung von Wertersatz, Zwangsvollstreckung in das Vermögen der BGB-Gesellschaft, Gesamtschuldtitel, gesellschaftsbezogene und gesellschaftsfremde Verbindlichkeiten, Vollziehungsfrist
Leitsatz:1. Für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer BGB-Gesellschaft nach § 736 ZPO genügt ein Titel gegen alle Gesellschafter als Gesamtschuldner; ein Titel gegen die Gesellschaft ist nicht erforderlich. Unerheblich ist, ob der Gesamtschuldtitel auf einer gesellschaftsbezogenen oder einer gesellschaftsfremden Verbindlichkeit beruht.

2. Die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Falle eines dinglichen Arrests nach § 111d StPO.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 205/05


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