JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Berufung Zurückweisung durch Beschluss |
| Leitsatz: | 1. Auch notwendige Prozesskostenhilfe (§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO) ist nur zu gewähren, wenn die Durchführung der Berufung feststeht. 2. Trotz vorliegender Berufungsbegründung bedarf daher der Berufungsbeklagte solange keines anwaltlichen Beistands, wie nicht sicher ist, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) keinen Gebrauch macht. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 1 U 104/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Entlassung eines Betreuers, Verstoß gegen die Berichts- und Rechnungslegungspflicht, Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Vormundschaftsgerichts |
| Leitsatz: | Ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers kann darin liegen, dass dieser trotz mehrerer Aufforderungen sowie einer Fristsetzung mit Entlassungsandrohung seiner Berichts- und Rechnungslegungspflicht nicht nachgekommen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vormundschaftsgericht infolge des Verhaltens des Betreuers seine Aufsichts- und Kontrollfunktion nicht mehr sachgerecht wahrnehmen kann. Auch der Umstand, dass der Betreuer über einen langen Zeitraum jedwede Kooperation mit dem Vormundschaftsgericht verweigert, kann einen wichtigen Grund für die Entlassung abgeben. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 185/05 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Anwaltsgebühren, Familiensachen, Abtrennung von Folgesachen |
| Leitsatz: | 1. Trennt das Familiengericht den Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom übrigen Scheidungsverfahren ab, so fallen anders im Falle einer Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag nach § 628 ZPO die Rechtsanwaltsgebühren erneut an. Allerdings sind die bisherigen Gebühren anzurechnen, so dass der Rechtsanwalt entweder die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den beiden Verfahren nach der Trennung unter Anrechnung der vor der Trennung entstandenen Gebühren verlangen kann. 2. Wurde der Rechtsanwalt mit der Durchführung von Scheidung und Folgesachen vor dem 1. Juli 2004 beauftragt, so findet die BRAGO auch auf die Erweiterung um den Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind Anwendung. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 319/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Verwalter, Insolvenzverfahren, Unterbrechung, Nichtigkeit eines Beschlusses, Kollusion |
| Leitsatz: | 1. Ein Beschlussanfechtungsverfahren in einer Wohnungseigentumssache wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen. 2. Eine rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse in der Wohnungseigentümerversammlung kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses führen, wenn ein begünstigter Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 267/04 | |