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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum07 / 2005 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 200/05 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beschwerde - Abhilfe
Leitsatz:Im Rechtsbehelfverfahren ist stets im Rahmen der Abhilfeentscheidung zu prüfen, ob die Gründe für die angefochtene Entscheidung noch fortbestehen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 200/05



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 125/05 vom 08.07.2005

Rechtsgebiete:AufenthaltsG, AsyslVfG
Schlagworte:Asyslverfahren, Abschiebungshaft, Rückschiebungshaft
Leitsatz:Die 4-Wochen-Frist des § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG gilt auch dann unbeschränkt, wenn ein Asylantrag unbeachtlich ist, weil aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages ein anderer Vertragsstaat, der ein sicherer Drittstaat ist, für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 125/05

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 3/03 vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:StVG, StVO, BGB
Schlagworte:Straßenverkehr, Überholen, unklare Verkehrslage, Straßenverkehr, Abbiegen, Grundstückseinfahrt, Straßenverkehr, Grundstückseinfahrt, Straßenverkehr, Nutzungsausfallentschädigung, Kraftfahrzeug, Nutzungsausfallentschädigung, Schaden, Schadensersatz, Kraftfahrzeug, Nutzungsausfallentschädigung
Leitsatz:1. Kommt es zur Kollision eines nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Fahrzeugs, dessen Fahrer der doppelten Rückschaupflicht nicht genügt hat, mit einem in unklarer Verkehrslage überholenden Fahrzeug, kann die Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile zu einer Haftungsquote von 50:50 führen.

2. Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich und privat genutzten Fahrzeugs.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 3/03

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 152/05 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit
Leitsatz:Dem Beklagten ist nicht wegen Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn er zuvor zum Prozesskostenhilfegesuch des Klägers keine Stellungnahme abgegeben hatte.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 152/05


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