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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum12 / 2004 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 12 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 124/03 vom 13.12.2004

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Beschlussanfechtung, Beirat einer WEG, Aufwendungsersatz
Leitsatz:1. Ein Mitglied des Verwaltungsbeirates kann von den Wohnungseigentümern Ersatz der Aufwendungen oder Auslagen verlangen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit hatte und den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Dieser Anspruch kann aus Zweckmäßigkeitsgründen auch durch eine Pauschale abgegolten werden (hier: 20,00 Euro pro Sitzung und Fahrkostenerstattung analog der Erstattung für Dienstreisen).

2. Dies gilt entsprechend für durch Mehrheitsbeschluss bestellte Mitglieder eines Bauausschusses und Rechnungsprüfer.

3. Im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG sind die Wohnungseigentümer unabhängig voneinander zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses berechtigt. Grundsätzlich kann über die Anfechtungsanträge nur einheitlich entschieden werden. Befindet- sich gleichwohl infolge versäumter Verbindung das eine Verfahren noch in der Erstbeschwerdeinstanz und das andere Verfahren bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz, bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, dass bei entsprechender formeller Beteiligung und Nachholung des rechtlichen Gehörs das Rechtsbeschwerdegericht über beide Verfahren entscheidet.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 124/03



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 12 UF 39/04 vom 08.12.2004


OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 108/03 vom 02.12.2004

Rechtsgebiete:HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Haustürsituation, Realkredit, Bankenhaftung, Aufklärungspflichten
Leitsatz:1. Ein Kredit, der im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrkrG "von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht" wird, liegt auch dann vor, wenn zur Besicherung des Kredits ein bereits bestelltes Grundpfandrecht verwendet werden soll (Abweichung von BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 393/02 -, ZIP 2004, 1394 ff. = WM 2004, 1529 ff. = BKR 2004, 359 ff.).

2. Von einer ein Widerrufsrecht ausschließenden Bestellung eines Hausbesuchs im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG (§ 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.) ist trotz Verabredung des Besuchs in einer Gaststätte dann auszugehen, wenn Vermittler und Verbraucher sich kennen und die Verabredung in der gemeinsamen "Stammkneipe" getroffen wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 108/03

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 UF 156/04 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:ZPO, EGZPO
Schlagworte:Revision - Nichtzulassung, Rechtskraft, Rechtskraft - Familiensachen des OLG
Leitsatz:Die Rechtskraft von Beschlüssen der Oberlandesgerichte in den Familiensachen des § 621 I Nr. 1 - 3, 6 und 10 ZPO tritt bereits mit Verkündung der Entscheidung ein, nicht erst mit Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist (Abgrenzung zu Bundesgerichtshof FamRZ 1990, 283 ff).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 12 UF 156/04


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