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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum12 / 2004 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 12 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Urteil, 1 U 90/04 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, InsO
Schlagworte:Insolvenzverwalter, Vergütungsvereinbarung mit dem, persönliche Haftung des, Masseunzulänglichkeit, Masseverbindlichkeit, Feststellungsklage
Leitsatz:1. Führt die Geschäftsführerin eines Insolvenzschuldners in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter ihre Tätigkeit fort, so ist mangels näherer Vereinbarungen nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass ihr Vergütung nur bei Erzielung von Unternehmensgewinnen zusteht. Ungeachtet dessen ist allerdings ein Recht des Insolvenzverwalters zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses anzunehmen, soweit er als Insolvenzverwalter die Weiterbeschäftigung nicht mehr verantworten kann.

2. Kündigt der Insolvenzverwalter nicht, haftet er bei Masseunzulänglichkeit für eingegangenen Verbindlichkeiten gemäß § 61 InsO persönlich auf das negative Interesse

3. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kann eine Masseverbindlichkeit nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgt werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 1 U 90/04



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 85/04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Selbstständiges Beweisverfahren, Streitwert
Leitsatz:Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens entspricht in der Regel dem Hauptsachestreitwert oder dem teil des Hauptsachestreitwertes, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (Aufgabe der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 85/04

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 106/04 vom 16.12.2004

Schlagworte:Pflichtverletzung bei Anlagevermittlung
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 106/04

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 72/04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vertretungsmacht, Missbrauch der
Leitsatz:Tritt der Geschäftsführer eines Unternehmens zur Besicherung gegen ihn persönlich gerichteter Verbindlichkeiten Forderungen des Unternehmens an einen Gläubiger ab, ohne - was der Gläubiger weiß - über eigenes Vermögen zu verfügen, kann regelmäßig von einem für den Gläubiger evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht ausgegangen werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 72/04


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