JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzverwalter, Vergütungsvereinbarung mit dem, persönliche Haftung des, Masseunzulänglichkeit, Masseverbindlichkeit, Feststellungsklage |
| Leitsatz: | 1. Führt die Geschäftsführerin eines Insolvenzschuldners in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter ihre Tätigkeit fort, so ist mangels näherer Vereinbarungen nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass ihr Vergütung nur bei Erzielung von Unternehmensgewinnen zusteht. Ungeachtet dessen ist allerdings ein Recht des Insolvenzverwalters zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses anzunehmen, soweit er als Insolvenzverwalter die Weiterbeschäftigung nicht mehr verantworten kann. 2. Kündigt der Insolvenzverwalter nicht, haftet er bei Masseunzulänglichkeit für eingegangenen Verbindlichkeiten gemäß § 61 InsO persönlich auf das negative Interesse 3. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kann eine Masseverbindlichkeit nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgt werden. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 1 U 90/04 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Selbstständiges Beweisverfahren, Streitwert |
| Leitsatz: | Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens entspricht in der Regel dem Hauptsachestreitwert oder dem teil des Hauptsachestreitwertes, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (Aufgabe der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats). |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 85/04 | |
| Schlagworte: | Pflichtverletzung bei Anlagevermittlung |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 106/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vertretungsmacht, Missbrauch der |
| Leitsatz: | Tritt der Geschäftsführer eines Unternehmens zur Besicherung gegen ihn persönlich gerichteter Verbindlichkeiten Forderungen des Unternehmens an einen Gläubiger ab, ohne - was der Gläubiger weiß - über eigenes Vermögen zu verfügen, kann regelmäßig von einem für den Gläubiger evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht ausgegangen werden. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 72/04 | |