JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 10 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Arzt - Arzthaftung, Behandlungsfehler, Arzt - Arzthaftung, Aufklärung, Arzt - Arzthaftung, Dokumentation, Beweislast - Darlegungslast, Behandlungsfehler, Dokumentation |
| Leitsatz: | Zum Umfang der Darlegungslast bei dokumentierter ärztlicher Aufklärung |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 16/04 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe - Beiordnung, Reisekosten, Rechtsanwaltsgebühren - Beiordnung, Reisekosten |
| Leitsatz: | Der am OLG zugelassene Rechtsanwalt, der seine Kanzlei nicht am Gerichtsort hat und im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist, erhält nach altem Recht keine Reisekosten für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 297/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | selbständiges Beweisverfahren, Unzulässigkeit des .... infolge nachträglicher Klagerhebung |
| Leitsatz: | 1. Ein nach § 485 II ZPO betriebenes selbständiges Beweisverfahren wird unzulässig, wenn der Antragsteller vor seiner Beendigung Klage zur Hauptsache erhebt. 2. In einem solchen Falle ist das selbständige Beweisverfahren durch Beschluss einzustellen und die Sache an das Prozessgericht abzugeben. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 116/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBG, VVG |
| Schlagworte: | Bürgschaft, Formularbürgschaft, Warenkreditversicherung |
| Leitsatz: | 1. Ist der Bürge Geschäftsführer oder Gesellschafter des Hauptschuldners, können Formularbürgschaften auch dann wirksam sein, auch wenn de Sicherungszweck unbestimmt und allumfassend ist. 2. Leistungen einer Warenkreditversicherung dienen nicht der Schuldbefreiung des Hauptschuldners und führen deshalb nicht zur Tilgung der Hauptschuld. 3. § 67 VVG gilt nicht für Ansprüche aus Warenkreditversicherungen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 79/03 | |