JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum, Nutzungsbestimmung, Wohnungseigentümerbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Die in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen zur Hausmeisterwohnung enthält eine nutzungsbeschränkende Zweckbestimmung, der Vereinbarungscharakter zukommt. Eine endgültige Aufhebung oder Änderung dieser Zweckbestimmung ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer möglich. 2. Die Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss einen vorübergehenden abweichenden Gebrauch der Räume beschließen, sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. 3. Ein nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss kann nach § 140 BGB umgedeutet werden. Das gilt auch dann, wenn die Nichtigkeit des Beschlusses gerichtlich festgestellt ist. Dieser Feststellung kommt nur eine deklaratorische Bedeutung zu. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 90/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Schlagworte: | Satellitenantenne, Wohnungseigentum, Bauliche Veränderung, Informationsfreiheit |
| Leitsatz: | 1. Die Installation einer Satellitenantenne kann ein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG sein. Dieser ist nur dann gegeben, wenn die bauliche Veränderung zu einer nicht ganz unerheblichen konkreten und objektiven Beeinträchtigung führt; hierfür kann auch eine optische Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage genügen. Die Veränderung muss sich jedoch objektiv nachteilig auf das optische Bild der Anlage auswirken. 2. Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen. 3. Das Recht eines Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit ist grundsätzlich bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob etwaige mit der Installation einer Satellitenantenne verbunden Nachteile von anderen Wohnungseigentümern hinzunehmen sind. 4. Im Falle der Rechtswidrigkeit einer baulichen Veränderung haben die Wohnungseigentümer, die diese herbeigeführt haben, keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Wohnungseigentümern, weil es einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht gibt. 5. Ist in der Teilungserklärung bestimmt, dass ein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks nicht ohne Zustimmung des Verwalters verändern darf, so bedeutet dies, dass § 22 Abs. 1 WEG hier weiterhin gelten soll und die Verwalterzustimmung nur als zusätzliches Erfordernis vorgesehen ist, um die Einhaltung des § 22 Abs. 1 WEG zu gewährleisten. Unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 WEG hat der Verwalter die Zustimmung zu erteilen. Die anderen Wohnungseigentümer sind in diesem Fall daran gehindert, sich zur Begründung eines Beseitigungsverlangens auf das Fehlen der Zustimmung zu berufen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 93/04 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO, BeurkG, BGB, HöfeO, ZPO |
| Schlagworte: | Notarhaftung, Erbvertrag, Höfeerbrecht |
| Leitsatz: | 1. Zur Aufklärungs- und Belehrungspflicht eines Notars bei der Aufhebung eines Erbvertrages. 2. Zur Reichweite der rechtlichen Bindung eines Erblassers durch einen Erbvertrag betreffend einen Hof im Sinne der Höfeordnung. 3. Zur Zulässigkeit einer Teilklage. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 48/03 | |
"Oberlandesgericht Schleswig - Entscheidungen 09 / 2004 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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