JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 04 / 2004
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kammer für Handelssachen, Einzelrichter |
| Leitsatz: | Der Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter im Sinne des § 568 Satz 1 ZPO. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 11 W 51/03 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO, BeurKG |
| Schlagworte: | Notar, Beurkundung Belehrungspflicht, Durchführung eines Vertrages Pflichten des Notars bei |
| Leitsatz: | 1. Den Notar trifft eine doppelte Belehrungspflicht, falls ein Urkundsbeteiligter eine ungesicherte Vorleistung erbringen soll. Er hat diesen über die Folgen der Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten und über mögliche Wege zur Vermeidung der hiermit verbundenen Risiken zu belehren. 2. Ein Notar, der mit der Durchführung eines Vertrages im Sinne eines selbständigen Vollzugsauftrages beauftragt ist, hat über den in §§ 18,53 BeurKG erfassten Tätigkeitsumfang hinausgehende Verpflichtungen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 184/02 | |
"Oberlandesgericht Schleswig - Entscheidungen 04 / 2004 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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