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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum01 / 2004 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 01 / 2004



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 5/04 vom 13.01.2004

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Leitsatz:Vertritt ein Rechtsanwalt die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit, kann er den Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 BRAGO verlangen. Die Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auf Wohnungseigentümergemeinschaften nicht anwendbar.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 5/04



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 5 U 130/03 vom 09.01.2004

Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Schlagworte:Mistrade-Klausel, Wertpapiergeschäfte
Leitsatz:Eine Mistrade - Klausel bei Wertpapiergeschäften verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG,

- wenn sie eine Rückabwicklung des Ausführungsgeschäftes ohne eine Schadensersatzverpflichtung entsprechend § 122 BGB vorsieht oder

- wenn der Kommissionär von seiner Vertragsverpflichtung insgesamt entbunden wird, obwohl der Kommittent an der Durchführung des Auftrags ein erkennbares Interesse haben kann.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 U 130/03

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 112/03 vom 07.01.2004

Rechtsgebiete:AuslG, Dubliner Übereinkommen, Wiener Übereinkommen
Schlagworte:Ausländerrecht, Abschiebehaft, Zurückschiebung, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot
Leitsatz:1. Nach Erledigung einer Abschiebehaftsache ist grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Maßnahme gegeben.

2. Bei der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung ist zu prüfen, ob die Zurückschiebung des Betroffenen innerhalb der Frist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG möglich ist, und das Beschleunigungsgebot zu beachten.

3. Eine Verzögerung der Zurückschiebung durch das Verhalten ausländischer Behörden im Konsultationsverfahren nach dem Dubliner Übereinkommen vom 15.06.1990 haben die deutschen Behörden bei der Beachtung des Beschleunigungsgebotes nicht zu vertreten. Insbesondere sind insoweit die im Dubliner Übereinkommen genannten Fristen für die Sicherungshaft ohne Bedeutung.

4. Die Verletzung des Gerichts, den Betroffenen nach Art. 36 b des Wiener Übereinkommens vom 24.04.1963 über sein Recht zu belehren, die Unterrichtung seiner konsularischen Vertretung zu verlangen, hat auf die Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft keinen Einfluss.

5. Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das Erstbeschwerdegericht ist unzulässig, wenn dieses das Rechtsmittel nicht nach § 574 ZPO entspr. zugelassen hat.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 112/03

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 170/03 vom 06.01.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beschwerdeverfahren , Abhilfebefugnis bei unzulässiger Beschwerde
Leitsatz:Zur Frage der Abhilfebefugnis nach § 572 I ZPO, wenn die eingelegte sofortige Beschwerde unzulässig ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 170/03


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