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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht SchleswigVerkündungsdatum08 / 2003 

Oberlandesgericht Schleswig

Entscheidungen 08 / 2003



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 13 UF 77/03 vom 28.08.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei phasenverschobener Ehe
Leitsatz:Der Umstand, dass ein 16 Jahre älterer Ehemann während der Ehe nur ein Jahr berufstätig ist und sodann mit dem gesetzlichen Höchstsatz des Ruhegehaltes von 75 % in den Ruhestand eintritt, kann den Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit rechtfertigen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 13 UF 77/03



OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 240/01 vom 28.08.2003

Rechtsgebiete:BGB, UKlaG
Schlagworte:Fernabsatzgeschäfte über Bestell-Hotline unter Einschaltung eines Logistikunternehmens
Leitsatz:Verträge, die auf telefonische Bestellung bei einer sog. "Bestell-Hotline" zustande kommen, fallen auch dann in den Schutzbereich der Vorschriften über den Fernabsatz, wenn zusammen mit der Auslieferung der Ware dem Verbraucher durch einen Mitarbeiter eines Logistikunternehmens ein schriftlicher Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 240/01

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 115/03 vom 21.08.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Leitsatz:1. Nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens sind Ergänzungsanträge zu den Beweisfragen unzulässig.

2. Eine Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist nach § 411 IV 2 ZPO setzt eine formgerechte Fristsetzung und deren Zustellung gemäß § 329 II 2 ZPO voraus.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 115/03

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 110/03 vom 18.08.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO
Leitsatz:Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO, wenn ohne Glaubhaftmachung gemäß § 769 I 2 ZPO die Zwangsvollstreckung eingestellt wird.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 110/03


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