JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Schleswig > Verkündungsdatum > 01 / 2000
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | Absprachen darüber, ob Zahlungen über ein Notaranderkonto abgewickelt werden sollen, sind gebührenfrei. Deswegen fällt neben der Hebe- keine Verhandlungs- und Treuhandgebühr an. SchlHOLG, 9. ZS, Beschluß vom 17. Januar 2000, - 9 W 173/99 -, 9 W 173/99 5 T 352/98 LG Flensburg |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 173/99 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, RSG, GrdstVG |
| Leitsatz: | Die Siedlungsbehörde übt das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG dadurch aus, daß sie ihre Erklärung der Gemehmigungsbehörde (Grdst.VG) zuleitet, die ihrerseits den Verkäufer unterrichtet. Danach kann der erste Käufer weder vom Vertrag zurücktreten noch ihn aufheben lassen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 126/99 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO, BauGB |
| Leitsatz: | Muß der Notar nach dem Grundstückskaufvertrag ein Teil des auf sein Anderkonto gezahlten Kaufpreises direkt an einen Erschließungsträger auszahlen, besteht insoweit gegenüber dem Verkäufer regelmäßig keine Amtspflicht. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 7/98 | |
| Rechtsgebiete: | ZVG |
| Leitsatz: | Der Erlößüberschuß aus einer Auseinandersetzungsversteigerung kann entsprechend den unterschiedlich belasteten Grundstückshälften zu verteilen sein. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 8 U 20/99 | |
"Oberlandesgericht Schleswig - Entscheidungen 01 / 2000 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum