Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 31.05.2007, Aktenzeichen: 5 U 116/06 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 U 116/06

Urteil vom 31.05.2007


Leitsatz:Bei Einreichung eines Schecks am Bankschalter an einem Gründonnerstag obliegen der Bank Hinweispflichten aus einem bestehenden Girovertragsverhältnis, wenn der Scheck auf dem banküblichen Weg mangels jeglicher Weiterbearbeitung über das Osterwochenendes voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig innerhalb der am Dienstag nach Ostern ablaufenden Vorlagefrist nach Art. 29 Abs. 1 ScheckG bei der bezogenen Bank eintreffen kann, weil der Bankkunde mit einem derart langsamen Beförderungsweg nicht rechnen muss.
Rechtsgebiete:ScheckG
Vorschriften:ScheckG Art. 29, ScheckG Art. 31,
Stichworte:Vorlagefrist, Hinweispflichten aus Girovertrag,
Verfahrensgang:LG Kiel 2 O 142/05 vom 30.06.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 31.05.2007, Aktenzeichen: 5 U 116/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-SCHLESWIG - 31.05.2007, 5 U 116/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum