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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 31.01.2008, Aktenzeichen: 5 U 96/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 U 96/07

Urteil vom 31.01.2008


Leitsatz:1. Überlässt ein Mitbewerber Dritten den Text eines Urteils, aus dem sich Hinweise auf das geschäftliche Handeln eines Konkurrenten ergeben, ist dies zulässig, wenn der Wettbewerber dafür einen hinreichenden Anlass besitzt und sich sein Vorgehen nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält.

2. Wer aktiv im Wirtschaftsleben handelt und sich im Rahmen dieses Handelns der Kritik von Mitbewerbern durch wahrheitsgemäße Angaben über sein geschäftliches Verhalten ausgesetzt sieht, kann sich dagegen nicht auf die wesentlich strengeren Grundsätze berufen, die die Rechtsprechung für den Schutz der Intim- und Privatsphäre entwickelt hat.
Rechtsgebiete:UWG, BGB
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 4 Nr. 7, UWG § 8, BGB § 823, BGB § 1004,
Stichworte:Urteilsweitergabe, Konkurrentenschutz,
Verfahrensgang:LG Itzehoe, 2 O 81/07 vom 13.06.2007

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