Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 29.09.2005, Aktenzeichen: 5 U 46/04 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 U 46/04

Urteil vom 29.09.2005


Leitsatz:1. Erfordert eine Bank nach telefonischer Entgegennahme eines Auftrags für eine Blitzüberweisung zu Dokumentationszwecken zusätzlich einen schriftlichen Überweisungsauftrag, so hat sie durch geeignete Vorkehrungen in ihrem Geschäftsbetrieb sicherzustellen, dass es nicht zu einer irrtümlichen Doppelüberweisung kommt.

2. Auf die typischen und unvermeidbaren Risiken standardisiert abzuwickelnder Massengeschäfte kann sich nicht berufen, wer von deren standardisierter Behandlung abweicht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 276, BGB § 280, BGB § 675, BGB § 676 a,
Stichworte:Überweisungsverkehr, Blitzüberweisung, Sorgfaltspflichten einer Bank,
Verfahrensgang:LG Flensburg 2 O 166/03 vom 24.02.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 29.09.2005, Aktenzeichen: 5 U 46/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-SCHLESWIG - 29.09.2005, 5 U 46/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum