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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 28.09.2007, Aktenzeichen: 4 U 34/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 4 U 34/06

Urteil vom 28.09.2007


Leitsatz:1. Allein die nächtliche Rufbereitschaft der Eltern eines 16jährigen behinderten Kindes stellt noch keine kommerzialisierbare Leistung dar.

2. Für die Berücksichtigung der auch für ein gesundes Kind zu leistenden Pflege können die Richtlinien der Pflegeversicherung ein angemessener Maßstab sein.

3. Die Vergütung für pflegerische Hilfskräfte im Gesundheitswesen ist ein geeigneter Maßstab für den zu ersetzenden Schaden. Bei Schwerstpflege kann auch im Einzelfall eine darüber liegende Vergütung angemessen sein.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 249, BGB § 823,
Stichworte:Kommerzialisierbare Leistung, Pflegemehraufwand als Schaden,
Verfahrensgang:LG Kiel 8 O 29/03 vom 10.02.2006

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