JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 28.05.2002, Aktenzeichen: 6 U 84/01
| Leitsatz: | Es ist wettbewerbswidrig, in Anzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu werben und dabei bei Preisgegenüberstellungen von eigenen Preisen einerseits und unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers andererseits den Eindruck von Preisvorteilen zu erwecken, die in dieser Höhe nicht gewährt werden, wenn die Fahrzeuge noch bestellt werden müssen. |
| Rechtsgebiete: | UWG, Preisangabenverordnung |
| Vorschriften: | UWG § 3, Preisangabenverordnung § 1, |
| Stichworte: | Vortäuschung eines preisgünstigen Gesamtangebots, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 16 O 77/01 vom 25.09.2001 |
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