JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 28.03.2002, Aktenzeichen: 7 U 116/00
| Leitsatz: | "Eine verkürzte, bagatellisierende und mithin falsche Unfallschilderung gegenüber der Polizei stellt einen Verstoß gegen die versicherungsfragliche Aufklärungspflicht dar, wenn die Polizei bei richtiger Sachverhaltsdarstellung am Unfallort erschienen wäre, um tatsächliche weitere Feststellungen zu treffen, dies aber nach der verkürzten und bagatellisierenden Unfallschilderung ablehnt." |
| Rechtsgebiete: | VVG, AKB |
| Vorschriften: | VVG § 6, AKB § 7 II, |
| Stichworte: | Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers durch verkürzte und bagatellisierende Unfallschilderung gegenüber der Polizei, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 6 O 262/99 vom 12.05.2000 |
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