JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 7 U 75/03
| Leitsatz: | 1. Beruft sich ein Anlagevermittler-/berater auf ein Vertretergeschäft, muß er zmindest kokrete Umstände beweisen, die einen Rückschluß auf seine Vertreterstellung zulassen. 2. Empfiehlt ein Anlageberater einem in finanziellen und steuerlichen Fragen erkennbar unerfahrenen Kunden, der nach seinen Einkommensverhältnissen aus der Beteiligung an einem Immobilienfonds steuerliche Vorteile nicht erwarten kann, gleichwohl die volle kreditfinanzierte Beteiligung an einem solchen Fond, haftet der Anlageberater im Fall der Insolvenz des Fonds persönlich dem Kunden auf Schadenersatz, wenn er nicht umfassend über sämtliche Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. 3. Es besteht keine Verpflichtung des Kunden i.S.v. § 254 BGB, zuvor die finanzierende Bank auf Rückabwicklung des Kreditvertrages in Anspruch zu nehmen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 164, BGB § 254, |
| Stichworte: | Anlageberater, Anlagevermittler, Vertretergeschäft, erkennbar unerfahrene Kunden, Immobilienfonds, Insolvenz, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 9 O 292/01 vom 11.06.2003 |
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