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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 26.09.2006, Aktenzeichen: 3 U 34/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 3 U 34/06

Urteil vom 26.09.2006


Leitsatz:Ein Vertrag über die Verteilung von Werbeflyern im Wege von Postwurfsendungen richtet sich nach den Bestimmungen des Werkvertrages. Beruft sich der Postkunde gegen die Vergütungsforderung auf mangelnde Erfüllung, muss er angesichts der Besonderheiten dieses Massengeschäftes zunächst Anhaltspunkte dafür substantiieren, dass die Flyer tatsächlich nicht oder nur lückenhaft verteilt worden sind. In Betracht kommt insbesondere der Vortrag von Umsatzeinbußen gegenüber vergleichbaren früheren Aktionen oder die Darlegung fehlender Resonanz auf die Werbemaßnahme.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 631 ff,
Stichworte:Darlegungslast, Postwurfsendungen,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 7 O 338/05 vom 25.01.2006

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