JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 24.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 193/98
| Leitsatz: | 1. Überweist eine Bank irrtümlich zuviel Geld, entsteht der bereicherungs-rechtliche Ausgleichsanspruch gegenüber dem Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der Gutschriftstellung. 2. Der Kontoinhaber, der einem Dritten per Vollmacht die Ausführung eigenen Geldverkehrs gestattet und sich deswegen selbst einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ausgesetzt sieht, muss sich die Bösgläubigkeit des Kontobevollmächtigten entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 166 I, BGB § 812 I S. 1 Alt. 2, BGB § 818, BGB § 819, |
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