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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 24.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 193/98 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 U 193/98

Urteil vom 24.02.2000


Leitsatz:1. Überweist eine Bank irrtümlich zuviel Geld, entsteht der bereicherungs-rechtliche Ausgleichsanspruch gegenüber dem Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der Gutschriftstellung.

2. Der Kontoinhaber, der einem Dritten per Vollmacht die Ausführung eigenen Geldverkehrs gestattet und sich deswegen selbst einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ausgesetzt sieht, muss sich die Bösgläubigkeit des Kontobevollmächtigten entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 166 I, BGB § 812 I S. 1 Alt. 2, BGB § 818, BGB § 819,

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