JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 21.07.2006, Aktenzeichen: 14 U 55/06
| Leitsatz: | 1. In der Übergabe eines Exposés kann zwar ein schlüssiges Angebot des Maklers zum Abschluss eines Maklervertrages liegen. In der Fortsetzung des laufenden Gespräches durch den Kaufinteressenten liegt aber noch nicht die schlüssige Annahme, weil der Makler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent sogleich nach der Übergabe die in dem Exposé aufgeführte Courtageforderung zur Kenntnis genommen hat. 2. Eine Maklercourtage für Vermittlungstätigkeit - also für das bewusste, finale Herbeiführen der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrages - setzt eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung voraus. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 652, |
| Stichworte: | Maklervertrag, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 10 O 394/04 vom 23.02.2006 |
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