( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 19.12.2003, Aktenzeichen: 4 U 4/00 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 4 U 4/00

Urteil vom 19.12.2003


Leitsatz:1. Der Vermögensschaden ist im Wege der Differenzhypothese zu ermitteln, dabei muss sich jedoch der Geschädigte im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

2. Der Einwand ersparter Aufwendungen bei der Geltendmachung von entgangenem Gewinn i.S.v. § 252 BGB ist von Amtswegen zu prüfen.

3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass der Geschädigte für die Höhe des Schadensersatzanspruchs und damit auch für die ersparten Aufwendungen die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.

4. Nicht zu den ersparten Aufwendungen gehören wegen ihres Fixkostencharakters die baubetriebswirtschaftlichen Kalkulationsposten "Allgemeine Geschäftskosten" sowie "Wagnis und Gewinn".
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 252, BGB § 249 ff.,
Stichworte:Schadenersatz, culpa in contrahendo, entgangener Gewinn, ersparte Aufwendungen, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Gemeinkosten der Baustelle,
Verfahrensgang:LG Lübeck 10 O 221/93 vom 20.12.1999

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 19.12.2003, Aktenzeichen: 4 U 4/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-urteil-vom-19-12-2003-az-4-u-400

"OLG-SCHLESWIG - 19.12.2003, 4 U 4/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN