JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 15 UF 17/06
| Leitsatz: | 1. § 323 Abs. 2 ZPO gilt nicht für den Beklagten des Abänderungsverfahrens. Die Berücksichtigung bisher von dem Beklagten nicht vorgetragener Umstände im Abänderungsprozess entspricht der Billigkeit. Gründe der Rechtskraftwirkung stehen nicht entgegen. 2. Bei der Berechnung der für das unterhaltsrelevante Einkommens einer Partei zu berücksichtigenden Steuererstattung sind die Beträge für Steuern und Solidaritätszuschlag im Rahmen der fiktiven Einkommensberechnung nach Steuerklasse I den tatsächlich steuerlich geltend gemachten Abzügen nach den Steuerbescheiden gegenüberzustellen. Durch die Gegenüberstellung des nach Steuerklasse I abzuziehenden Steuerbetrages zu dem festzusetzenden Steuerbetrag ergibt sich die denkbare Steuererstattung. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 323, |
| Stichworte: | Abänderungsverfahren, Präklusion, fiktive Einkommensberechnung, |
| Verfahrensgang: | AG Lübeck 122 F 145/04 vom 16.12.2005 |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 15 UF 17/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-SCHLESWIG - 18.09.2006, 15 UF 17/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum