JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 18.08.2005, Aktenzeichen: 5 U 11/05
| Leitsatz: | 1. Der Käufer eines Gebrauchtwagens wird über dessen Unfallfreiheit arglistig getäuscht, wenn der für die Verkäuferin im Rahmen der Vertragsverhandlungen auftretende Mitarbeiter die Unfallfreiheit behauptet, obwohl in einer anderen Niederlassung der Verkäuferin das Wissen über einen Unfallvorschaden vorhanden ist (Wissenszurechnung). 2. Ungeachtet dessen kann der Käufer eines Gebrauchtwagens wegen Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten, da eine Nachlieferung angesichts der individuellen Kaufentscheidung für den konkreten Gebrauchtwagen unmöglich ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 123, BGB § 166, BGB § 275, BGB § 358, BGB § 323, BGB § 326, BGB § 346, BGB § 434, BGB § 812, |
| Stichworte: | Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistung, Wissenszurechnung, |
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